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Information zur Künstlersozialabgabe

Auch das Design Zentrum Bremen hat diesen Trend erkannt und wies durch eine Informationsveranstaltung am 15. November 2007 (18-19:30 Uhr) dringend auf diese Thematik hin:

Die Künstlersozialabgabe steht auf den Prioritätslisten der meisten Unternehmen weit unten, sofern überhaupt bekannt ist, dass das eigene Unternehmen eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten hat. Dabei besteht das Künstlersozialversicherungs-
gesetz nun bereits seit über 20 Jahren. Durch das Gesetz wird selbständigen Künstlern und Publizisten ein sozialer Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gewährt. Die selbständigen Künstler und Publizisten zahlen - wie Arbeitnehmer – die eine Hälfte der Versicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte trägt die Künstlersozialkasse, die sich aus einem Zuschuss des Bundes und aus einer Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten (Verwerter).

Der Kreis der abgabepflichtigen Verwerter wird dabei wesentlich weiter gezogen, als viele glauben. Es zählen nicht nur die klassischen Kunstverwerter wie Verlage, Theater, Rundfunkunternehmen, und der Kunsthandel dazu, sondern auch Unternehmen, die für ihr eigenes Unternehmen Werbung und Public Relations betreiben und dabei Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten zur Erstellung von Geschäftsberichten, Katalogen, Prospekten, Zeitschriften oder Webauftritten erteilen. Ebenso sind Unternehmen abgabe-
pflichtig, wenn sie bei einem festlich begangenen Firmenjubiläum zur Untermalung ein Kammerorchester aufspielen lassen oder ihre Räumlichkeiten Künstlern zur Präsentation ihrer Gemälde unter Angabe eines Kaufpreises gegen eine Beteiligung am Verkaufserlös zur Verfügung stellen. In 2007 beträgt die jährlich schwankende Pflichtabgabe der Verwerter 5,1% der Honorarzahlungen an einen freien Kreativen.

Viele Einrichtungen und Unternehmen waren über die Pflichtabgabe nicht unterrichtet und wurden auch von der Künstlersozial-
versicherung nicht überprüft. Ab Juli 2007 hat jedoch die Deutsche Rentenversicherung die Kontrolle übernommen und bereits an viele Unternehmen Fragebögen versandt oder im Rahmen von Betriebsprüfung die Höhe der zusätzlichen Abgaben ermittelt. Im Einzelfall wurden bereits Nachzahlungsforderungen von bis zu 100.000 Euro gestellt. Parallel dazu werden derzeit die in der KSK versicherten Mitglieder aufgefordert, ihr Einkommen anzugeben und ihre kreativen Leistungen nachzuweisen, um die Berechtigung der
KSK-Zugehörigkeit zu überprüfen.

Weitere Informationen finden Sie
auch in dem hier hinterlegten PDF.
 
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